Statuten

1. Name und Sitz des Vereins
Unter dem Namen CISOL-Suiza besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz befindet sich am Wohnort des/r gewählten Präsidenten/in.

 

2. Vereinszweck
Der Sinn des Vereins besteht in der finanziellen und moralischen Unterstützung von CISOL (Centro de Iniciativas Sociales Latinoamericanas), Ecuador. CISOL versucht die ganzheitliche Entwicklung von Kindern in schwierigen Verhältnissen durch alternative, gezielte und koordinierte Methoden zu fördern, die den gegebenen und konkreten Umständen der Wirklichkeit entsprechen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und die verfügbaren Mittel sollen CISOL bei der Ausführung ihrer Arbeit zugute kommen.

 

3. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich mit den Vereinszielen identifiziert und den Mitgliederbeitrag bezahlt.
a) aktive Mitglieder organisieren oder helfen bei Aktionen mit, die CISOL zugute kommen.
b) passive Mitglieder zahlen ihren Mitgliederbeitrag.
Aktive und passive Mitglieder haben das Stimmrecht an der Generalversammlung.

 

4. Organisation
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Generalversammlung der Mitglieder
b) Der Vorstand
c) Die Rechnungsrevisoren/innen

 

5. Die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet einmal im Jahr statt. Einladung und Traktanden müssen 14 Tage vor der Versammlung den Mitgliedern zugeschickt werden. Der Generalversammlung sind folgende Kompetenzen vorbehalten:
a) Ernennung des Vorstandes
b) Wahl des/der Präsidenten/in des Vereins
c) Wahl der Rechnungsrevisoren/innen
d) Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
e) Änderung der Statuten
f) Festsetzung der minimalen, monatlichen/jährlichen Mitgliederbeiträge
Für Wahlen und Beschlüsse gilt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit diskutiert die Versammlung weiter, bis eine Entscheidung gefunden wird. Für eine Statutenänderung ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die GV kann nur Beschlüsse fassen, die ordnungsgemäss in der Traktandenliste aufgeführt sind. Anträge an die GV sind dem Vorstand 30 Tage vor der GV schriftlich vorzulegen. Eine ausserordentliche GV kann durch den Vorstand oder 1/5 der Mitglieder des Vereins einberufen werden.

 

6. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Die Amtsdauer dauert 2 Jahre. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen durch eine GV während der Amtszeit ersetzt werden. Nach Ablauf der Amtszeit sind sämtliche Vorstandsmitglieder wieder wählbar. Mit Ausnahme des/der Präsidenten/in konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich, ausgewiesene Spesen für den Verein werden vergütet. Die rechtsverbindliche Unterschrift des Vereins führt der/die Präsident/in zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Kompetenzen des Vorstandes:
a) Vertretung des Vereins gegen aussen
b) Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen
c) Ausgabekompetenz des Vorstandes für Projekte und ausserordentliche Anträge von CISOL-Ecuador: US$ 10’000.-. Für Aktionen in der Schweiz ist die Ausgabekompetenz des Vorstandes US$ 5’000.-. Ausgaben, welche diese Beträge übersteigen, werden von der GV beschlossen.
d) Regelmässiger Kontakt mit CISOL-Ecuador
e) Vollzug der GV-Beschlüsse
f) Finanzielle Mittel zur Unterstützung von CISOL-Ecuador beschaffen.
g) Unterstützung der Vereinsmitglieder bei ihren Bemühungen, moralische und finanzielle Beiträge, die zur Erreichung des Vereinsziels dienen, zu organisieren.
h) Verfassen von Tätigkeitsbericht und Jahresabschluss zuhanden der GV.

 

7. Rechnungsrevisoren/innen
Für die Prüfung der Jahresrechnung werden 2 Revisoren/innen gewählt. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, die Revisoren/innen sind wieder wählbar.

 

8. Finanzen
Die finanziellen Mittel werden beschafft durch:
a) Mitgliederbeiträge
b) Beiträge von Gönnern und Sponsoren
c) Unterstützung seitens der Privatwirtschaft, staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen
d) Erträge aus Aktivitäten
e) Vermächtnisse und Schenkungen.

 

9. Haftung
Die Vereinsmitglieder haften nicht für Schulden oder finanzielle Verpflichtungen des Vereins. Der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen.

 

10. Vereinsjahr
Das Vereinsjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des folgenden Jahres.

 

11. Auflösung des Vereins
Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins kommt das Vereinsvermögen CISOL-Ecuador oder einer von der GV bestimmten Institution zugute, die für gleiche oder ähnliche Zwecke arbeitet. Die Auflösung kann nur durch 2/3 der anwesenden Vereinsmitglieder beschlossen werden, die an einer zu diesem Zwecke einberufenen GV anwesend sind.

 

12. Statuten
Diese Statuten treten durch Annahme an der Gründungsversammlung in Kraft. Die offizielle Referenzversion der Statuten sind die in spanisch verfassten Statuten.

 

Freiburg, der 24. November 1999